Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn
Stand: 01.07.2026
Wird zitiert von 52
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 19.02.2013 – L 2 R 200/12
- BSG, 25.11.2008 – B 5 RJ 15/04 RZitiert von 4
- BSG, 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R(Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung infolge eines Regressanspruchs - Erhöhung des Zugangsfaktors der an die vorgezogene Altersrente anschließenden Regelaltersrente bei analoger Anwendung des § 77 Abs 3 S 3 Nr 1 SGB 6)Zitiert von 9
- BSG, 17.04.2007 – B 5 RJ 15/04 RZitiert von 3
- LSG Hessen, 31.08.2021 – L 2 R 302/20Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 – L 22 R 371/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BSG, 19.12.2024 – B 5 R 9/23 RUnterbliebene Erstattung einer aufgrund eines Schadensereignisses erbrachten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung an den Rentenversicherungsträger - keine Erhöhung des Zugangsfaktors bei der Berechnung der an die Erwerbsminderungsrente anschließenden AltersrenteZitiert von 5
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2024 – L 1 R 61/19
- BSG, 26.09.2023 – B 5 R 21/23 BHSozialgerichtsverfahren - Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Angabe einer WohnanschriftZitiert von 6
52 Entscheidungen zu § 75 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/75#abs-1 (1) Für Zeiten nach Beginn der zu berechnenden Rente werden Entgeltpunkte nur für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters ermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/75#abs-2 (2) Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden für
Entgeltpunkte nicht ermittelt. Dies gilt nicht für
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/75#abs-3 (3) Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung ermittelt, wenn diese Beitragszeiten 20 Jahre umfassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/75#abs-4 (4) Für eine Rente wegen Alters besteht Anspruch auf Ermittlung von Entgeltpunkten auch für Pflichtbeiträge nach § 119 des Zehnten Buches, wenn diese nach dem Beginn der Rente aufgrund eines Schadensereignisses vor Rentenbeginn gezahlt worden sind; § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 gilt nicht.